Liebe Newsletter-Abonennten,
ab kommenden Montag (18.05.2020) dürfen in Baden-Württemberg im Freien (wo die Ansteckungsgefahr stark minimiert ist) in kleinen Gruppen, mit namentlich registrierten Teilnehmern und unter Einhaltung entsprechender Vorschriften (Abstand, Maske, Handdesinfektion) wieder Veranstaltungen durchgeführt werden.
Mit anderen Worten: Es kann wieder losgehen!
Selbstverständlich werden dabei alle geltenden Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten. In erster Linie bedeutet dies, dass für die gesamte Dauer ein Mindestabstand von ca. 2m eingehalten werden muss. Für Erklärungen direkt an der Kamera darf der Mindestabstand kurzzeitig auch unterschritten werden, sofern alle Beteiligten mit der allgegenwärtigen Mund-Nasen-Maske ausgestattet sind. Selbstverständlich werden für die Hände, Geräte, etc. Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen. |